LEXIKON

Belastungs- und Veräußerungsverbot

Ein Belastungsverbot und Veräußerungsverbot einer Immobilie stellt sicher, dass der Eigentümer die Liegenschaft nicht ohne Zustimmung des Berechtigten verkauft oder in irgendeiner Form belastet. Für einen Verkauf oder eine Belastung, zum Beispiel in Form einer Hypothek, muss der Berechtigte immer seine Zustimmung geben. Die Zustimmung muss unbedingt schriftlich erfolgen.

Das Belastungs- und Veräußerungsverbot kommt zum Beispiel bei einem Verkauf auf Leibrente zur Anwendung. Erfahren Sie mehr darüber in den Immomarie News!