Ist eine Hausordnung gesetzlich vorgeschrieben und für alle Mieter verpflichtend einzuhalten? Was steht in einer Hausordnung und was darf sie vorschreiben? Darf sie einfach geändert werden und kann das Nichteinhalten eine Kündigung zur Folge haben? Die Immomarie hat die Antworten auf die häufigsten Fragen rund um das Thema Hausordnung!
In der Hausordnung kann der Hausbesitzer und Vermieter oder die Hausverwaltung bestimmte Regeln für die Mieter aufstellen und ihnen gewisse Pflichten auferlegen. Die Hausordnung regelt außerdem das Zusammenleben der Bewohner. Sie ist wichtig für ein respektvolles Miteinander und für die Aufrechterhaltung des Hausfriedens, denn gerade für den Umgang mit Mietwohnungen und Gemeinschaftseigentum braucht es klare Regeln.
Es gibt kein Gesetz, das eine Hausordnung vorschreibt, oder besagt, was darin zu stehen hat. Wenn es keine eigene Hausordnung gibt, gelten die ortsüblichen Regelungen und das Mietrecht.
Wenn der Vermieter die Hausbewohner zu gewissen Arbeiten, wie Stiegenhausreinigung oder Schnee schaufeln, verpflichten will, muss die Hausordnung Bestandteil des Mietvertrags sein. Entweder als eigener Punkt oder als Anhang. Wird die Hausordnung nicht im Mietvertrag erwähnt und ist nur ein einfacher Aushang im Stiegenhaus, handelt es sich nicht um eine bindende Verpflichtung. Sie darf dann nur sogenannte „ordnende Regelungen“, wie Ruhezeiten oder Nutzungsbestimmungen für Gemeinschaftsräume, beinhalten.
Es gibt viele Vorlagen und Beispiele für den Inhalt einer Hausordnung. Jedes Zinshaus hat aber seine Besonderheiten und Eigenheiten. Deshalb sollten für jede Hausgemeinschaft eigene und individuelle Regelungen erstellt werden. Gleichzeitig gibt es aber allgemeine Themen, die in jeder Hausordnung enthalten sein sollten:
Die Nachtruhe ist grundsätzlich von 22 bis 6 Uhr. In einzelnen Städten oder Bundesländern gibt es aber oft auch Sonderregelungen. Außerdem dürfen an Sonn- und Feiertagen keine lauten Tätigkeiten, wie Bohren, Stemmen oder Rasenmähen durchgeführt werden.
Gerade, wenn es einen eigenen Parkplatz gibt oder die Waschküche gemeinsam genutzt wird, sollte der Vermieter festlegen, wer welchen Parkplatz nutzen darf und wann und wie die Waschmaschinen verwendet werden dürfen. Der Vermieter darf beispielsweise untersagen große und sperrige Dinge, wie Teppiche zu waschen, da diese die Waschmaschine beschädigen könnten. Außerdem kann auch für die Nutzung der Waschküche Ruhezeiten vorgegeben werden.
Die Hausordnung sollte außerdem regeln, was im Gemeinschaftsgarten oder Innenhof erlaubt ist und was nicht, sofern einer vorhanden ist. Zum Beispiel können Vorschriften zum Grillen in der Hausordnung gemacht werden. Grundsätzlich ist es auf dem Balkon, der Terrasse und im Garten erlaubt, der Vermieter kann es aber untersagen.
Das betrifft vor allem die Zeiten, in denen das Haustor versperrt werden sollte. Außerdem sollte die Hausordnung regeln, dass Fluchtwege frei bleiben müssen und dass keine brandgefährlichen Gegenstände gelagert werden dürfen.
Unter die „allgemeine Einhaltung von Ordnung“ fallen besipielsweise Tätigkeiten, wie das Stiegenhaus wischen, Laub kehren oder Schnee schaufeln. Diese Aufgaben dürfen aber nur vorgeschrieben werden, wenn sie Bestandteil des Mietvertrags sind. Außerdem dürfen sie nicht unverhältnismäßig sein.
Der Vermieter kann auch eine ordnungsgemäße Mülltrennung und Entsorgung von Sperrmüll anordnen.
Die Hausordnung kann zusätzlich sehr allgemeine Regelungen enthalten. Zum Beispiel gegenseitige Rücksichtnahme und ein höflicher Umgang miteinander sowie die sparsame Verwendung von Strom und Wasser. Aber auch die pflegliche Behandlung der Mietwohnung, regelmäßiges Reinigen und Lüften sowie der Umgang mit Schäden und Umbauarbeiten können in der Hausordnung geregelt werden.
Nicht alle Regelungen, die der Vermieter in der Hausordnung aufstellt, haben damit automatisch Gültigkeit. Die Regelungen dürfen den Mieter nicht in seinem Persönlichkeitsrecht einschränken oder gegen das geltende Recht verstoßen. Außerdem sind folgende Verbote und Einschränkungen unzulässig:
Mehr zu den Rechten und Pflichten des Vermieters erfahren Sie in den Immomarie-News.
Wenn die Hausordnung Bestandteil des Mietvertrags ist, kann sie nur mit der Zustimmung des Mieters geändert werden. Ist die Hausordnung nicht Teil des Vertrags darf der Vermieter Änderungen einfach vornehmen. Allerdings dürfen diese nur einen ordnenden Charakter haben. Zum Beispiel, wenn nachträglich ein Fahrradkeller oder ein Waschraum eingerichtet wird und es für die Nutzung bestimmte Regeln gibt.
Wenn die Hausordnung Bestandteil des Mietvertrags ist, hat der Vermieter das Recht den Mieter abzumahnen und zur Einhaltung aufzufordern. Dabei sollte der Vermieter genau erklären, welche Verstöße vorliegen oder was nicht erledigt wurde. Zudem sollte erklärt werden, was in Zukunft unterlassen oder getan werden muss. Dafür kann auch eine Frist gesetzt werden.
Eine ordentliche Kündigung ist möglich, wenn ein Mieter seine Pflichten über einen längeren Zeitraum verletzt und sich nicht an die Regeln hält. Eine fristlose Kündigung ist wegen einem Verstoß gegen die Hausordnung aber kaum möglich.