LEXIKON

Wohnzonen
Nach der Wr. BO können in den Bebauungsplänen "aus Gründen der Stadtstruktur, Stadtentwicklung und Vielfalt der städtischen Nutzung des Baulandes sowie Ordnung des städtischen Lebensraumes zur Erhaltung des Wohnungsbestandes" im Wohngebiet und im gemischten Baugebiet Wohnzonen ausgewiesen werden (keine Änderung der Wohnungsnutzung in eine andere Nutzung, Ausbau von Dachgeschossen nur für Wohnzwecke, Neuerrichtung von Gebäuden nur zu Wohnzwecken, d.h. mit Ausnahme des Erdgeschosses sind mindestens 80% der Nutzfläche als Wohnungen zu verwenden).