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Vinkulierung
Bei Versicherungsverträgen: Vereinbarung, wonach im Versicherungsfall (z.B.: Zerstörung des versicherten Gebäudes durch Feuer) die Leistung des Versicherers auf einen Dritten (z.B.: Darlehensgläubiger des versicherten Gebäudeeigentümers) übergeht.
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