LEXIKON

Spekulationsgewinn
Wird eine Liegenschaft innerhalb der "Spekulationsfrist" (zehn Jahre, in bestimmten Fällen 15 Jahre ab dem entgeltlichen Erwerb durch den Verkäufer oder - falls der Verkäufer unentgeltlich erworben hat - ab dem entgeltlichen Erwerb durch einen Rechtsvorgänger) mit Gewinn veräußert, so ist dieser beim Verkäufer einkommensteuerpflichtig (tarifmäßige Einkommensteuer im Jahr des Zufließens des Gewinnes). Zur Ermittlung des Spekulationsgewinnes ist der um die Veräußerungskosten (z.B. Kosten des Verkäufers für Rechtsanwalt, Immobilienmakler etc.) verminderte Verkaufserlös den seinerzeitigen Anschaffungskosten (zuzüglich Instandsetzungs- und Herstellungsaufwendungen und abzüglich steuerfreier Subventionen) gegenüberzustellen.