LEXIKON

Nutzwert
Die Nutzwertberechnung bestimmt das Verhältnis der Eigentumsanteile der einzelnen Miteigentümerinnen und Miteigentümer (zum Beispiel eines Wohnhauses) untereinander. Aufgrund der genau bestimmten Anteile kann ein Berechnungsschlüssel festgelegt werden. Er dient zum Beispiel dazu, den Betriebskostenanteil der einzelnen Eigentümerinnen und Eigentümer zu ermitteln. Der Nutzwert wird aus der Nutzfläche der Wohnung errechnet. Zuschläge und Abstriche gibt es für werterhöhende oder wertvermindernde Unterschiede. Erdgeschosswohnungen haben etwa einen geringeren Nutzwert als gleich große Wohnungen in mittleren Geschossen, Wohnungen in Nordlage einen geringeren Nutzwert als Wohnungen in Südlage. Anträge auf (Neu)Festsetzung der Nutzwerte werden in Wien bei der Schlichtungsstelle für wohnrechtliche Angelegenheiten (MA 50) eingereicht.