LEXIKON

Einheitswert
Ein in größeren Zeitabständen durch die Finanzämter ermittelter Immobilienwert, der als Bemessungsgrundlage für diverse öffentliche Abgaben und Steuern herangezogen wird. Bei bedeutsamen Änderungen des Immobilienwertes, z.B. durch Zu- und Umbauten, wird der Einheitswert neu festgestellt (Fortschreibung).