LEXIKON

Bürgschaft
Eine Bürgschaft ist die Absicherung einer Schuld durch einen Dritten. Der Bürge verpflichtet sich damit, die offenen Schulden zu bezahlen, wenn es der eigentliche Schuldner nicht (mehr) kann und seinen vertraglichen Pflichten nicht nachkommt. Eine Bürgschaft ist nur gültig, wenn sie schriftlich festgehalten wird. Entweder einigt man sich dabei auf einen bestimmten Betrag, für den der Bürge einsteht, oder auf eine Laufzeit, in der der Bürge haftet.