Die Abrechnung der Betriebskosten einer gemieteten Immobilie muss dem Mieter bis spätestens 30. Juni des folgenden Jahres vom Vermieter oder der Hausverwaltung vorgelegt werden. Welche Kosten in die Betriebskostenabrechnung aufgenommen werden dürfen, ist gesetzlich festgelegt.
Was steht in der Betriebskostenabrechnung?
Heizkosten, Kosten für die Wasserversorgung und Warmwasser, Gebühren für Abwasser, Müllabfuhr und Straßenreinigung, Grundsteuer, Kosten für Haftpflichtversicherung und Gebäudeversicherung, Kosten für Hausmeister, Stiegenhausreinigung und Gartenpflege