LEXIKON

Altbau
In Österreich spricht man von einem „Altbau”, wenn das betreffende Gebäude vor 1945 errichtet wurde. Damit verbunden sind besondere Rechte für den Mieter und eine Obergrenze (=Richtwert) für die Miete. Im Gegensatz dazu hat der Vermieter einer Neubauwohnung mehr Gestaltungsmöglichkeiten beim Mietvertrag.