Ein Winter-Check empfiehlt sich nicht nur für das Auto, sondern auch für das Zinshaus. So schützt man nicht nur sein Eigentum vor Schäden durch Schnee, Eis oder Kälte, sondern sich selbst vor Haftungen und strafrechtlichen Folgen. Immomarie hat zusammengefasst, worauf bei einem Zinshaus im Winter besonders zu achten ist.
Was für uns die Mütze, ist für unser Haus das Dach. Und, ob das im Winter wirklich vor Kälte und Nässe schützt, lässt sich nur durch eine gründliche Inspektion feststellen. Von innen kann man das selbst machen, am Dach braucht es einen Profi.
Von innen liefert ein Rundgang am Dachboden Ihres Zinshauses Aufschluss, ob es irgendwo zieht oder Feuchtigkeit eintritt. Am Dach ist zu prüfen, ob Ziegel locker sind oder Risse haben. Sonst kann eintretende Nässe – oft lange unbemerkt – große Schäden an der Substanz des Zinshauses verursachen. Ganz zu schweigen von der Gefahr, die von herabfallenden Ziegeln ausgeht.
Ebenfalls zu kontrollieren sind der feste Sitz von Schneefanggittern, der Dachantenne und anderer Installationen am Dach.
Auch sollten Dachrinnen und Fallrohre von Laub und Schmutz befreit werden. Wasser, das nicht richtig abläuft, kann ebenfalls ins Mauerwerk eines Zinshauses eindringen und zu Frostschäden führen. Aber auch die Dachrinnen selbst können durch Frost beschädigt werden oder gar platzen.
Ist das Dach die Mütze, ist die Fassade der Mantel, der das Haus vor Kälte und Nässe schützt. Daher braucht auch die Fassade einen Winter-Check. Entdeckt man Risse in der Zinshausfassade, sollten diese rasch ausgebessert werden. Denn Feuchtigkeit und wechselnde Temperaturen machen aus kleinen sehr bald große Risse. Und das führt dazu, dass sich Fassadenteile lösen und herabfallen – mit allen Konsequenzen, die mögliche Schäden an Dritten nach sich ziehen.
Ein Tipp: Anfällig für Risse sind insbesondere die Übergänge zu Vordächern oder Balkonen sowie Stuckelemente an der Zinshausfassade oder die sogenannten Fensterlaibungen, das Mauerwerk rund um das eigentliche Fenster.
Am anfälligsten für das Eindringen von Kälte und Nässe sind naturgemäß Fenster und Türen eines Zinshauses. Umso mehr, wenn es sich um alte Kastenfenster und Türen handelt, die sich gerne verziehen. Diese sollten daher vor dem Winter nachjustiert und deren Scharniere sowie Beschläge gewartet werden. Ein Tropfen Öl an der richtigen Stelle kann schon Wunder wirken.
Größere Ritzen schließt man am besten mit einer Schaumstoff- oder einer Gummidichtung. Letztere sind zwar teurer, halten aber deutlich länger. Dazu auch ein Tipp: Das Einreiben mit Granit hält Gummi länger weich.
Ein echte Kältebrücke bei alten Zinshäusern sind die oft großen Spalte zwischen Eingangstür und Boden. Dafür hat Immomarie einen Spezialtipp: Bürstendichtungen. Diese werden an der Unterkante der Tür montiert, isolieren gut und die flexiblen Borsten gleichen Unebenheiten im Boden aus.
Womit wir schon im Inneren Ihres Zinshauses wären. Je schöner das Entrée Ihres Zinshauses, umso mehr sollten Sie dieses vor Schmutz und vor allem Split schützen. Ein fester Teppich und ein Fußabstreifer kosten bei weitem nicht das, was sie bringen.
Mehr strapaziert wird im Winter auch die Beleuchtung. Wenn die Glühbirne im Stiegenhaus ohnedies nur noch flackert, tauscht man diese am besten gleich – idealerweise gegen eine energiesparende LED-Birne. Auch vor dem Zinshaus, im Hof oder im Keller sollte eine ausreichende Beleuchtung für dunkle Winternächte sichergestellt sein.
Hat Ihr Zinshaus einen Aufzug, ist zu empfehlen, ein schon lange fälliges Service vor dem Winter machen zu lassen. Auch der Lift wird in dieser Zeit durch Nässe, Kälte oder Schmutz mehr belastet.
Eigentlich müsste jede Heizungsanlage jährlich gewartet werden. Ein regelmäßiges Service schützt nicht nur vor Ausfällen, sondern senkt auch die Energiekosten. Vor der Heizsaison sollten die Heizkörper kontrolliert und gegebenenfalls entlüftet werden.
Wasserleitungen und Armaturen im Außenbereich sperrt man vor dem Winter am besten ab und entleert sie. Das empfiehlt sich auch in nicht beheizten Innenbereichen Ihres Zinshauses. Gerade bei alten, schlecht isolierten Zinshäusern werden bisweilen im Stiegenhaus Minusgrade gemessen. Daher sollten hier Wasserleitungen und Armaturen vor Frost geschützt sein. Wo Rohre frei verlaufen, sollte man deren Dämmung kontrollieren und bei Bedarf erneuern.
Wenn Sie sich selbst um die Räumung des Gehsteiges vor Ihrem Zinshaus kümmern, dann ist jetzt natürlich höchste Zeit dafür zu sorgen, dass Gerätschaft und Material einsatzbereit sind. Jedenfalls gilt für den Eigentümer eines Grundstücks – mit oder ohne Haus drauf, die gesetzliche Verkehrssicherungspflicht. Das heißt unter anderem, dass zwischen 6.00 Uhr und 22.00 Uhr die Gehsteige von Schnee geräumt und bei Eis gestreut sein müssen. Mehr zu den Pflichten als Zinshausbesitzer im Winter lesen Sie in unseren Immomarie News.
Sie sind Besitzer eines Zinshauses oder eines Anteils an einem Zinshaus und die Rechnung war schon bisher knapp? Wenn Sie darüber nachdenken, Ihr Zinshaus – oder auch Ihren Anteil an einem Zinshaus – zu verkaufen, reden Sie mit uns. In unseren Immomarie News finden sie auch Details, wie der Zinshausverkauf mit der Immomarie funktioniert.