LEXIKON

Wertsicherungsklausel
Die Wertsicherungs- oder Indexklausel ist eine Vertragsbestimmung, wonach eine Leistung (z.B.: Mietzins) dem jeweils zum Zeitpunkt der Fälligkeit entsprechenden Geldwert angepasst wird (laufend oder bei Vereinbarung einer Schwellwertklausel jeweils ab Erreichung eines bestimmten Veränderungsprozentsatzes, z.B.: bei Veränderung des zugrundeliegenden Index um 5%). Als Maßstab für die Änderung des Geldwertes werden den Wertsicherungsvereinbarungen zumeist die Verbraucherpreisindizes (VPI) zugrunde gelegt, die von der Statistik Österreich errechnet und verlautbart werden. Wird eine neue Indexreihe begonnen, so werden die früheren Indizes nicht mehr "originär" berechnet, sondern mit dem aktuellen Index verkettet weitergeführt, sodass auch für ältere Indexvereinbarungen aktualisierte Werte zur Verfügung stehen.