LEXIKON

Vadium
Das Vadium ist eine vor einer Auktion von den Bietern zu leistende Sicherheit, im Allgemeinen mindestens zehn Prozent des Schätzwertes. Es ist bei Gericht zu erlegen und wird auf die vom Meistbietenden zu erbringenden Leistungen angerechnet. Alle anderen, die bei der Versteigerung nicht zum Zug gekommen sind, bekommen ihr Vadium zurück.