LEXIKON

Hypothek
Ein Pfandrecht an einer Liegenschaft wird Hypothek oder Grundpfand genannt. Die Hypothek dient zur Sicherstellung einer Forderung des Hypothekargläubigers gegen den Liegenschaftseigentümer. Im Grundbuch wird die Hypothek im Lastenblatt eingetragen. Zusätzlich zur Hauptforderung können auch Nebenforderungen (Zinsen, Verzugs- und Zinseszinsen, Rechtsanwaltskosten, Exekutionskosten etc.) durch eine Nebengebührensicherstellung (Nebengebührenkaution) sichergestellt werden. Bei einer Höchstbetragshypothek (Kredithypothek) wird nur ein Höchstbetrag angegeben, in dem auch Zinsen und Nebengebühren Deckung finden müssen. Aus dem Grundbuch ist nicht ersichtlich, ob und in welcher Höhe der Kreditrahmen ausgeschöpft wurde. Das Pfandrecht kann für dieselbe Forderung ungeteilt auf zwei oder mehrere Grundbuchskörper (Einlagen) eingetragen werden. Eine Einlage wird in diesem Fall als Haupteinlage, die Übrigen werden als Nebeneinlagen bezeichnet. Davon unabhängig haftet jede Liegenschaft für die ganze Forderung des Gläubigers (Simultanhypothek). Soll eine mit einer Hypothek belastete Liegenschaft übertragen, die Hypothek aber nicht vom Erwerber übernommen werden, so hat der Verkäufer für die Lastenfreistellung zu sorgen und dem Käufer die für die Löschung der Hypothek erforderliche Urkunde (Löschungsquittung) zur Verfügung zu stellen.