Grundsätzlich sind in einem Flächenwidmungsplan drei verschiedene Fluchtlinien eingezeichnet:
Grenze zwischen Bauland und Verkehrsfläche (Wien: Baulinie)
Grenze bebaubarer Flächen auf einem Baugrund (Wien: Baufluchtlinie/seitliche, hintere, vordere, innere)
Grenze verschiedener Widmungsgebiete oder gewidmeten und umgewidmeten Gebieten (Grenzlinie)