LEXIKON

Fluchtlinien
Grundsätzlich sind in einem Flächenwidmungsplan drei verschiedene Fluchtlinien eingezeichnet: Grenze zwischen Bauland und Verkehrsfläche (Wien: Baulinie) Grenze bebaubarer Flächen auf einem Baugrund (Wien: Baufluchtlinie/seitliche, hintere, vordere, innere) Grenze verschiedener Widmungsgebiete oder gewidmeten und umgewidmeten Gebieten (Grenzlinie)