LEXIKON

Alleinvermittlungsauftrag
Den Alleinvermittlungsauftrag für eine Immobilie bekommt ein Immobilienmakler von einem Verkäufer oder Vermieter. Ein Alleinvermittlungsauftrag bedeutet, dass nur der beauftragte Makler das Recht hat, einen Käufer oder Mieter zu finden. Dieses Recht ist in den meisten Fällen auf sechs Monate befristet. In dieser Zeit darf auch der Auftraggeber nicht suchen. Findet er selbst einen Käufer oder Mieter, bekommt der Makler trotzdem seine Provision.