LEXIKON

Abrechnung Betriebskosten
Die Betriebskostenabrechnung muss dem Mieter bis spätestens 30. Juni des folgenden Jahres vom Vermieter oder durch die Hausverwaltung vorgelegt werden. Welche anfallenden Kosten in der Betriebskostenabrechnung inkludiert werden dürfen ist gesetzlich geregelt.