Zinshaus vererben oder vorab verkaufen?

Soll ich mein Zinshaus vererben oder noch zu Lebzeiten verkaufen? Es ist nie zu früh, über die Weitergabe Ihrer Immobilie nachzudenken. Vor allem, wenn Sie das Zinshaus an mehrere Personen vererben wollen oder Ihre Liegenschaft eine geringe Rendite abwirft. Für eine leichtere Entscheidung, hat die Immomarie die wichtigsten Fakten aufgelistet.

Ein Zinshaus ist mehr als eine Wertanlage

Zinshausbesitzer sehen in ihrer Liegenschaft oft nicht nur eine Wertanlage, sondern fühlen sich ihrer Immobilie auch emotional verbunden. Vielleicht hat das Haus eine ganz besondere Geschichte oder ist schon seit Generationen in Familienbesitz. Es ist daher naheliegend, dass viele Zinshausbesitzer ihr Haus an ihre Nachkommen vererben wollen.

Aber ist das – ganz rational betrachtet – immer sinnvoll? Und wann ist ein Verkauf der Immobilie zu Lebzeiten die bessere Lösung?

 

Erben und streiten – Konflikte in der Erbengemeinschaft

„Sage nicht, du kennst einen Menschen, bevor du nicht ein Erbe mit ihm geteilt hast.“ Schon vor über 200 Jahren hat der Schweizer Religionsphilosoph Lavater erkannt, dass eine Erbengemeinschaft viel Konfliktpotenzial enthält. Und das betrifft besonders das Vererben von Immobilien.

Immobilien lassen sich einfach nicht so leicht teilen wie Geld. Will einer der Erben verkaufen, die anderen aber nicht, sind Streitigkeiten vorprogrammiert. Zusätzlich fehlt es auch oft an Kapital, um die anderen Erben auszubezahlen. Ebenso kann das Thema Renovierung zu Konflikten führen. Nicht jeder Erbe möchte oder kann Geld in eine notwendige Sanierung der Immobilie stecken.

Wenn man als Erblasser bereits ahnt, dass es im Erbfall zu Konflikten kommen kann, ist ein Verkauf des Zinshauses zu Lebzeiten immer die bessere Wahl. Es gilt: Umso mehr Erben es gibt, desto eher sollte der Verkauf der Immobilie in Betracht gezogen werden. 

 

Die Parifizierung als Alternative

Neben einem Verkauf kann auch die Parifizierung des Zinshauses eine Lösung sein. Das bietet sich vor allem dann an, wenn im Vorhinein klar ist, dass ein Erbe seinen Anteil nicht behalten will. Im Erbfall können dann einzelne Anteile viel leichter verkauft werden.

 

Ein Zinshaus muss man sich leisten können

Aber auch im Fall eines Alleinerben kann der Verkauf des Hauses zu Lebzeiten des Erblassers die bessere Lösung sein. Denn nicht jeder Erbe kann sich das Vermieten eines Zinshauses auch leisten. Laufende Investitionen in die Erhaltung und durch das Mietrecht gedeckelte Mieten erzielen eine niedrige Rendite oder werden sogar zum Verlustgeschäft. Um die Mieten anheben so können, müsste der Eigentümer kostspielige Sanierungen durchführen, für die er jedoch Kapital benötigt.

Auch die steuerlichen Verschlechterungen der letzten Jahre und die Neuregelung des Lagezuschlags machen das Vermieten eines Zinshauses immer weniger rentabel.

Als Zinshausbesitzer sollten Sie daher rechtzeitig überlegen, welche „Worst Case“-Szenarien im Erbfall eintreten könnten und ob ein Verkauf nicht die bessere Lösung für alle Beteiligten wäre.

 

Zinshaus verkauft – und jetzt?

Nachdem Sie Ihr Zinshaus verkauft haben, sollten Sie den Erlös wieder in Immobilien investieren. Eigentumswohnungen sind eine solide Anlage und können eine Rendite um die 3-5 % bringen.

Sind Sie unsicher, ob Sie Ihr Zinshaus vererben sollen und wollen wissen, welche Alternativen Sie haben? Wir beraten Sie über die verschiedenen Möglichkeiten und machen Ihnen gerne ein individuelles Angebot.